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Rigorosum Teil 1

Diese Informationen sind für Studierende, die sich in der auslaufenden Studienplanversion 18W befinden, relevant.

Das Rigorosum (Teil 1) ist eine mündliche, kommissionelle Fachprüfung, die in einem einzigen Prüfungsvorgang durchgeführt wird. Weitere Informationen zum Rigorosum sind im Curriculum (§ 6 Abs. 5 und § 11 Abs. 1) sowie im Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen (§§ 27, 28, 29 und 31) verfügbar.

Gegenstand des Rigorosum (Teil 1) sind die beiden gewählten Spezialisierungsfächer „Vertiefung der Forschungsmethoden in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“ (Fächer C bis H) (vgl. § 11 Abs. 1 Curriculum für das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften).

Prüfungstermine

edes Semester werden drei Prüfungstermine angeboten, sodass sechs Prüfungstermine pro Jahr zur Verfügung stehen. Die Studiendekanin bzw. der Studiendekan legt für jedes Studienjahr Prüfungswochen fest, in denen das Rigorosum (Teil 1) abgehalten wird.

Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Personen, von denen eine Person zur/zum Vorsitzenden zu bestellen ist. Für jedes Fach ist ein/e PrüferIn vorzusehen (vgl. § 26 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). In der Regel sind als PrüferInnen die UniversitätslehrerInnen mit einer Lehrbefugnis gemäß § 98 Abs. 12 bzw. § 103 UG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen (vgl. § 31 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).

Die aktuelle PrüferInnenliste finden Sie hier:

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung ist ausnahmslos innerhalb der dafür angegebenen Frist und unter Einhaltung der Anmeldevoraussetzungen laut Curriculum möglich. Die Anmeldefrist dauert mindestens zwei Wochen und endet eine Woche vor dem Prüfungstermin.

Die Anmeldung zum Rigorosum Teil 1 setzt ein von der/vom StudiendekanIn genehmigtes Dissertationsthema (Exposé) sowie die positive Beurteilung der Lehrveranstaltungen aus den beiden gewählten Spezialisierungsfächern „Vertiefung der Forschungsmethoden in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“ (Fächer C bis H) voraus (vgl. § 7 Curriculum für das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften).

Die Anmeldung zum Rigorosum (Teil 1) erfolgt mit dem entsprechenden Formular im Student Services Center der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Bitte übermitteln Sie dieses per E-Mail an sowi.doktorat(at)uni-graz.at.

Anmeldeformular zum Rigorosum Teil 1

Bitte füllen Sie das Formular am Computer aus (nur die weiß hinterlegten Felder).

Der Zugriff auf das Formul außerhalb des Universitätsnetzes ist nur über uniVPN (Cisco AnyConnect) möglich. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie hier.

Prüfungsabmeldung

Studierende sind berechtigt, sich von der Prüfung bis spätestens 48 Stunden vor dem Prüfungszeitpunkt abzumelden (vgl. § 29 Abs. 3 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).

Bleiben Studierende der Prüfung unentschuldigt fern, werden sie erst nach Ablauf von acht Wochen oder erst zum übernächsten Termin neuerlich zur Prüfung zugelassen (vgl. § 29 Abs. 4 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).

Datum, Uhrzeit
 

 

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