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Defensio

Die Defensio ist eine mündliche, kommissionelle Fachprüfung, die in einem einzigen Prüfungsvorgang durchgeführt wird. Weitere Informationen zur Defensio sind im Curriculum (§ 6 und § 11 Abs. 1) sowie im Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen (§§ 27, 28, 29 und 31) verfügbar.

Gegenstand der defensio dissertationis sind:

  1. Präsentation der Dissertation durch die/den Studierende/n.
  2. Fragen der Mitglieder der Prüfungskommission zur Dissertation.

Die Präsentation der Dissertation sollte 20 bis 25 Minuten nicht wesentlich überschreiten. In der Präsentation sollten die behandelten Forschungsfragen, die verwendeten Methoden, die erzielten Ergebnisse und die wissenschaftliche Relevanz der Arbeit behandelt werden. Die Defensio dauert maximal 90 Minuten.

Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Personen. Die defensio dissertationis findet unter dem Vorsitz der Studiendekanin bzw. des Studiendekans statt. In der Regel sind als PrüferInnen die UniversitätslehrerInnen mit einer Lehrbefugnis gemäß § 98 Abs. 12 bzw. § 103 UG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen (vgl. § 31 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Eine Personalunion ist ausgeschlossen.

Prüfungstermin

Die Vereinbarung eines Prüfungstermins erfolgt durch die Studierende bzw. den Studierenden selbst. Der Prüfungstermin ist mit allen Mitgliedern der Prüfungskommission abzustimmen und zu vereinbaren.

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung zur Defensio erfolgt mit dem entsprechenden Formular im Student Services Center der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Bitte übermitteln Sie dieses per E-Mail an sowi.doktorat(at)uni-graz.at.

Anmeldeformular zur Defensio

Bitte füllen Sie das Formular am Computer aus (nur die weiß hinterlegten Felder).

Der Zugriff auf das Formul außerhalb des Universitätsnetzes ist nur über uniVPN (Cisco AnyConnect) möglich. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie hier.

Die Abhaltung der Defensio setzt die positive Beurteilung der Dissertation voraus.  

Fristen

Die Betreuerinnen und Betreuer haben die Arbeit innerhalb von vier Monaten ab der Einreichung zu beurteilen.

Der Zeitraum zwischen der Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit und der das Studium abschließenden Prüfung bzw. dem Studienabschluss darf vier Wochen nicht unterschreiten.

Wird das Studium mit einer das Studium abschließenden Prüfung beendet, so kann diese frühestens zwei Wochen nach Vorliegen der/des Gutachten/s beim Prüfungsamt oder dem Dekanat absolviert werden.

Beschluss der StudiendekanInnen und des Studiendirektors vom 7. Juli 2009. Dieser Beschluss tritt mit Beginn des Sommersemesters 2010 (1. März 2010) in Kraft.

Prüfungsabmeldung

Studierende sind berechtigt, sich von der Prüfung bis spätestens 48 Stunden vor dem Prüfungszeitpunkt abzumelden (vgl. § 29 Abs. 3 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).

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