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Nostrifizierung

Unter Nostrifizierung versteht man die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig zu einem Abschluss eines österreichischen ordentlichen Studiums. Damit geht auch das Recht zur Führung eines inländischen akademischen Grades einher.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Nostrifizierung und insbesondere zur Antragstellung finden Sie auf der Website des Büros der Studiendirektorin.

Antragstellung

Der Antrag auf Nostrifizierung ist mit allen erforderlichen Unterlagen im Dekanat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einzubringen.

Kontakt

Marianne Essinger

Telefon:+43 316 380 - 6505

Kontakt

Mag.

Anna Hutter

Büro der Studiendirektorin
Universitätsplatz 3
8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 2140
Fax:+43 316 380 - 9050


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