Nostrifizierung

Unter Nostrifizierung versteht man die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig zu einem Abschluss eines österreichischen ordentlichen Studiums. Damit geht auch das Recht zur Führung eines inländischen akademischen Grades einher.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Nostrifizierung und insbesondere zur Antragstellung finden Sie auf der Website des Büros der Studiendirektorin.
Antragstellung
Der Antrag auf Nostrifizierung ist mit allen erforderlichen Unterlagen im Dekanat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einzubringen.
Kontakt
Karoline Handler
Kontakt
Anna Hutter
Büro der Studiendirektorin
Universitätsplatz 3
8010 Graz