Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Lehrveranstaltungsprüfungen

Eine gesonderte Anmeldung zu einer Lehrveranstaltungsprüfung ist nur bei Lehrveranstaltungen ohne Prüfungsimmanenz, in erster Linie Vorlesungen (VOs), erforderlich.

Anleitungen und Hilfestellungen zur Prüfungsanmeldung:

 

Wenn Sie sich für eine kommissionelle Lehrveranstaltungsprüfung anmelden möchten, füllen Sie bitte unten stehendes Formular aus und übermitteln Sie es vollständig ausgefüllt per E-Mail an sowi.services(at)uni-graz.at.

Aus der Prüfungsbeschreibung in UNIGRAZonline ist der Prüfungsmodus zu entnehmen und entsprechend im Formular auszuwählen.

Das Institut übermittelt uns die Zusammenstellung Ihres Prüfungssenates.

Die Anmeldung erfolgt in UNIGRAZonline zu dem mit dem Institut vereinbarten Prüfungssenat.

 

An der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät werden zahlreiche Prüfungen in digitaler Form abgenommen. Bei digitalen Lehrveranstaltungsprüfungen gibt es, was die An- und Abmeldung anbelangt, grundsätzlich keine Besonderheiten. Die Ausführungen unter „Anmeldung“ treffen ungebrochen auch auf digitale Lehrveranstaltungsprüfungen zu.

Bei digitalen Lehrveranstaltungsprüfungen sind jedoch die folgenden weiteren Informationen zu beachten:

Die Durchführung von digitalen Lehrveranstaltungen fällt in den Zuständigkeitsbereich einer eigens dafür eingerichteten Organisationseinheit, der Abteilung für fakultäre Infrastruktur (A.F.I.).

Einen Tag vor Beginn der jeweiligen Prüfung wird auf dieser Website die Zuteilung von Prüfungsterminen und -räumlichkeiten bekannt gegeben. Der Einlass in die Prüfungsräumlichkeiten mit Ausweiskontrolle erfolgt ungefähr 10 Minuten vor dem eigentlichen Startzeitpunkt für den jeweiligen Prüfungstermin. Halten Sie sich nach dem Betreten des Prüfungsraumes an die Vorgaben im Merkblatt zur digitalen Prüfung für Studierende. Dieses Merkblatt wird am Bildschirm des PCs angezeigt.

Der Akt der Prüfung beginnt mit dem Öffnen der digitalen Lehrveranstaltungsprüfung. Die digitale Lehrveranstaltungsprüfung läuft über den vorab festgelegten Prüfungszeitraum in den dafür vorgesehenen Räumen. Der Prüfungsakt endet mit dem Abschicken der digitalen Lehrveranstaltungsprüfung (dies kann auch vor Ablauf der Prüfungszeit erfolgen) bzw. automatisch nach Ablauf der Prüfungszeit. Studierende können aber auch jederzeit (ausdrücklich oder durch konkludente Handlung) die Prüfung vorzeitig abbrechen. Das Verlassen des Raumes kommt einem Abbruch durch die/den Studierende/n gleich (konkludente Handlung). Bei Prüfungsabbruch ist die Prüfung in der Regel negativ zu bewerten (vgl. § 25 Abs. 7 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).
 

Prüfungseinteilung


Testprüfung

 

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.