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Zulassung zum Studium

Die Zulassung zum Doktoratsstudium an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät setzt den Abschluss eines Masterstudiums im Umfang von mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkten oder eines Diplomstudiums im Umfang von mindestens 240 ECTS-Anrechnungspunkten an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung im Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften oder in einem Bereich, der mit den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in einem sinnvollen Zusammenhang steht, sowie den qualitativen Zulassungsbedingungen gem. § 2 Abs. 3 und den erforderlichen Sprachkenntnissen in Deutsch oder Englisch gem. § 2 Abs. 4 des Curriculums voraus.

Alle Bewerber:innen haben folgende Antragsunterlagen (gem. § 2 Abs. 6 des Curriculums) im Dekanat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einzureichen:

  • Zulassungsformular (vollständig ausgefüllt und von einer:einem Erstbetreuer:in unterschrieben)
  • eine Forschungsskizze mit Angabe des vorläufigen Dissertationsthemas (max. 1.500 Wörter, zuzüglich Literaturverzeichnis) inklusive der Beschreibung der zugrundeliegenden Theorien und der Methode;
  • Motivationsschreiben (mit max. 600 Wörtern);
  • Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse;
  • Auflistung notwendiger Geld- oder Sachmittel einer akademischen Einheit der Universität Graz (falls erforderlich);

Die Anmeldung zur Zulassung erfolgt über das Online-Bewerbungstool in UNIGRAZonline. Nach Erhalt und formaler Überprüfung aller erforderlichen Unterlagen entscheidet eine Auswahlkommission der zuständigen Doktoratsschule über die Studienzulassung. Im Anschluss erfolgt die Einschreibung für das Doktoratsstudium durch die Studienabteilung der Universität Graz.

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