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Freiwilliger Umstieg von Studienplanversion 17W auf 23W des Bachelorstudiums Economics

Studierende, die mit 1. Oktober 2023 im Bachelorstudium Economics gemäß dem Curriculum in der Fassung 17W inskribiert sind, können dieses bis zum Ende der Übergangsfrist am 30. September 2027 in dieser Version abschließen.

Studierende, die das Bachelorstudium Economics unterbrochen haben, werden bei erneuter Inskription automatisch der Studienplanversion 23W unterstellt.

Es ist aber auch ein freiwilliger Umstieg auf die Studienplanversion 23W möglich. Der freiwillige Umstieg muss in der Studienabteilung während der allgemeinen Zulassungsfrist (Wintersemester 2023/24: 10. Juli bis 5. September 2023; Sommersemester 2024: 8. Jänner bis 5. Februar 2024) beantragt werden. Schreiben Sie hierfür eine E-Mail mit dem Betreff „Umstieg Studienplan“ an studienabteilung(at)uni-graz.at.

Ein freiwilliger Umstieg von Curriculum 17W auf 23W will gut bedacht sein! Setzen Sie sich, ehe Sie diese potenziell weitreichende Entscheidung treffen, bitte eingehend mit dem Studium gemäß dem neuen Curriculum auseinander. Denn einmal gewechselt, gibt es kein Zurück mehr! Es ist weder möglich, nach einem Wechsel auf 23W in einem späteren Semester zu 17W zurückzukehren, noch kann ein solcher Wechsel auf irgendeine andere Weise rückgängig gemacht werden.

  • Mehr Individuelle Vertiefungen/Wahlmöglichkeiten (auch bei den BWL-Fächern)
  • Erhöhung des Lehrendenkontakts durch dreistündige Lehrveranstaltungen in Kernfächern.

 

Eine detaillierte Darstellung des Studiums nach dem neuen Curriculum finden Sie im Studienfolder für das Bachelorstudium gemäß dem Curriculum 23W.

Bei Fragen zum Studienplan, wenden Sie sich bitte an die Studienvertretung VWL.

 

  • Ein freiwilliger Umstieg auf das Curriculum 23W muss in der Studienabteilung während der allgemeinen Zulassungsfrist (Wintersemester 2023/24: 10. Juli bis 5. September 2023; Sommersemester 2024: 8. Jänner bis 5. Februar 2024) beantragt werden. Schreiben Sie dazu eine E-Mail mit dem Betreff „Umstieg Studienplan“ an studienabteilung(at)uni-graz.at.
  • Vor Beantragung eines freiwilligen Umstiegs auf die Curriculumsversion 23W in der Studienabteilung müssen alle Prüfungsleistungen in UNIGRAZonline gültig gesetzt worden sein.
  • Ein großer Teil der Prüfungen, die nach der Studienplanversion 17W absolviert wurden, kann automatisch in die Studienplanversion 23W übernommen werden. Einen vollständigen Überblick über alle anerkennungsfähigen Prüfungsleistungen finden Sie in der Äquivalenzliste (Anhang III des Curriculums 23W).
  • Überprüfen Sie nach dem Umstieg in UNIGRAZonline in Ihrem Curriculum-Support („Mein Studium“) bitte, ob alle positiven Leistungen den richtigen Modulen zugeordnet sind. Die richtige Zuordnung ist Voraussetzung dafür, dass die Module und Lehrveranstaltungen als „positiv absolviert“ angezeigt werden und bei der Voraussetzungsüberprüfung bei der Lehrveranstaltungsanmeldung berücksichtigt werden.  Eine Anleitung für den Curriculum-Support finden Sie hier.
  • Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die im Rahmen eines anderen Studiums absolviert wurden, müssen für das Bachelorstudium Economics anerkannt werden. Bitte beachten Sie dazu die Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.
  • Bei einigen Prüfungsleistungen ist, u.a. wegen geänderter Zuordnung von ECTS, die automatische Übernahme nicht möglich. In solchen Fällen muss die Übernahme eigens am Dekanat beantragt werden. Verwenden Sie dafür bitte das Umstiegsformular. Im Formular sind sämtliche potenziell betroffene Lehrveranstaltungen angeführt. Sie brauchen dort lediglich die für Sie passende Auswahl zu treffen. Die Erfassung in UNIGRAZonline wird dann am Dekanat durchgeführt.
  • Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP): Studierende, die sämtliche Prüfungen der STEOP gemäß Curriculumsversion 17W positiv abgelegt haben, nehmen die Bestätigung für die Absolvierung der STEOP bei einem Umstieg auf die Curriculumsversion 23W automatisch mit. In dieser Hinsicht sind somit bei einem Umstieg auf das neue Curriculum keine Einschränkungen zu befürchten!

Umstiegsformular

Bitte füllen Sie das Formular digital aus (nur die weiß hinterlegten Felder), und übermitteln Sie dieses ausschließlich in digital bearbeitbarer Form (als PDF-Datei). Gescannte oder fotografierte Formulare werden grundsätzlich nicht weiterbearbeitet!

Bitte senden Sie das Umstiegsformular, nachdem der Umstieg in der Studienabteilung durchgeführt und der vorgeschriebene Semesterbeitrag entrichtet worden ist, per E-Mail an sowi.anerkennung(at)uni-graz.at.

Betreff: Umstieg Bachelorstudium Economics

Die Bearbeitung der Umstiegsformulare erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens. Da für uns a priori nicht verlässlich abschätzbar ist, wie viele Studierende tatsächlich einen Umstieg auf das neue Curriculum vornehmen wollen, bitten wir vorsorglich um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bitte nehmen Sie währenddessen von Urgenzen Abstand. Diese würden allenfalls eine weitere Verzögerung, mit Sicherheit aber keine Beschleunigung des Verfahrens bewirken! Bei Erledigung erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung an Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse.

Ergänzender Hinweis für einen Umstieg mit Wirkung für das Sommersemester 2024: Wir sind selbstverständlich darum bemüht, alle einlangenden Umstiegsformulare jedenfalls vor Ende der LV-Anmeldephase zu bearbeiten. Um das gewährleisten zu können, muss das Umstiegsformular bis spätestens 6. Februar 2024 im Dekanat eingereicht worden sein.

 

Vor dem Umstieg
  • Überprüfung in UNIGRAZonline, ob bereits alle Prüfungsleistungen gültig gesetzt wurden
  • Beantragung des Umstiegs in der Studienabteilung
    (Wintersemester 2023/24: 10. Juli bis 5. September 2023; Sommersemester 2024: 8. Jänner bis 5. Februar 2024)
Nach dem Umstieg
  • Überprüfung in UNIGRAZonline, ob alle positiven Prüfungsleistungen den richtigen Modulen zugeordnet sind
  • Beantragung der Übernahme von Prüfungsleistungen, die nicht automatisch übernommen werden können ⇒ Umstiegsformular

Übermittlung des Umstiegsformulars an sowi.anerkennung(at)uni-graz.at bis spätestens 6. Februar 2024!

 

 

Bitte fügen Sie bei sämtlichen an uns gerichteten Anfragen Ihre Matrikelnummer an, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

Die gesamte E-Mail-Kommunikation läuft ausschließlich über den von der Universität Graz zur Verfügung gestellten Studierenden-E-Mail-Account. Sollten Sie diesen nicht regelmäßig abrufen, richten Sie bitte eine Weiterleitung an eine private E-Mail-Adresse ein.

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