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Anerkennung von Prüfungsleistungen

Sie finden eine genaue Anleitung auf der Website der SOWI-Fakultät  in der Rubrik „Studium“ bei der jeweiligen Studienrichtung unter „Anerkennung von Prüfungsleistungen“.

Nein, Sie müssen ein E-Mail an sowi.anerkennung(at)uni-graz.at senden.

Anerkennungsanträge sind gemäß § 78 Abs. 4 UG spätestens zwei Monate nach Einlangen des Antrages zu entscheiden.

Eine nachträgliche Änderung eines Bescheides ist NICHT möglich. Weiterführende Informationen dazu entnehmen Sie der Rechtsmittelbelehrung Ihres Bescheides. Bedenken Sie deshalb vor Übermittlung Ihres Anerkennungsantrags ganz genau, ob Sie die Anerkennung tatsächlich so wünschen bzw. benötigen.

Nein, das ist nicht möglich, weil es bereits einen gültigen Bescheid gibt.

Wenn Sie im betreffenden Semester (z.B. SoSe) keine Lehrveranstaltung finden, wählen Sie bitte eine Lehrveranstaltung aus dem anderen Studienjahr aus (z.B. WiSe).

Bis zum Ende des zweiten Semesters ab Inskription. Der Antrag muss folglich bis spätestens 30. September oder bis 28./ 29. Februar eingebracht werden, je nachdem, ob das zweite Semester ein Sommer- oder Wintersemester ist.

Bis zum Ende des zweiten Semesters ab Erstinskription im Studium müssen die Anerkennungen beantragt werden.

Nein, werden sie nicht.

Bis zum Ende des zweiten Semesters ab Erstinskription im Masterstudium müssen die Anerkennungen beantragt werden.

Nein.

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