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Studienabschluss

Die Einreichung für den Abschluss des Erweiterungsstudiums kann erst erfolgen, wenn das ordentliche Studium, dessen Erweiterung es dient, abgeschlossen ist (vgl. § 54a UG 2002).

Für die Ausstellung Ihres Zeugnisses übermitteln Sie bitte das Abschlussformular per E-Mail an das Student Services Center.

Bitte füllen Sie alle Formulare am Computer aus (nur die weiß hinterlegten Felder).

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Abschlusszeugnisses laut den gesetzlichen Bestimmungen bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen kann.

Das Abschlusszeugnis wird von der zuständigen Vize-/Studiendekanin bzw. dem zuständigen Vize-/Studiendekan digital signiert und Ihnen vom Student Services Center per E-Mail (ausschließlich an den Studierenden-E-Mail-Account) übermittelt.

Sobald Sie das Zeugnis vom Student Services Center per E-Mail erhalten haben, wird Ihr Studium automatisch von der Studienabteilung geschlossen.

Duplikate können per Antrag (Formular „Ansuchen um“) im Student Services Center angefordert werden. Eine amtliche Verlustanzeige sowie eine Bestätigung über den Unkostenbeitrag von der Abteilung Buchhaltung und Bilanzierung (Halbärthgasse 8) sind beizulegen. Bei Zeugnissen, die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt wurden, ist zusätzlich noch ein Kostenersatz für die Stempelmarke zu leisten, welcher ebenfalls in der Abteilung Buchhaltung und Bilanzierung (Halbärthgasse 8) zu begleichen ist.

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