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Mindestpreis für CO2

Montag, 25.06.2018, Forschen

Finanzwissenschafter berechneten optimale Höhe, um den Umstieg auf saubere Energie voranzutreiben

Soll es in der EU einen Mindestpreis für CO2-Zertifikate geben, um eine Emissionsreduktion im Sinne der Pariser Klimaziele zu erreichen? Im Mai 2018 hatte sich Österreichs Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger dafür ausgesprochen. Eine deutsch-französische Arbeitsgruppe soll diese Option nun prüfen. Das ist ein Ergebnis des Ministertreffens beider Staaten am 19. Juni 2018 in Schloss Meseberg bei Berlin. An der Universität Graz haben sich Stefan Palan und Roland Mestel vom Institut für Banken und Finanzierung gemeinsam mit Alexander Brauneis von der Universität Klagenfurt mit dieser Frage beschäftigt.

Im Rahmen einer Studie, die 2012 in der wissenschaftlichen Fachzeitschrift Energy Policy publiziert wurde, berechneten die Forscher die optimale Spanne für eine CO2-Preisuntergrenze im EU-Emissionshandelssystem ETS mit 30 bis 35 Euro für eine Tonne. „Damit decken sich unsere Ergebnisse bemerkenswert gut mit der Position der französischen Regierung, die eine Grenze von 30 Euro gefordert hat“, unterstreicht Stefan Palan.

Bisher ist der Preis für CO2-Emissionen, der aktuell bei rund 14,50 Euro liegt, abhängig von Angebot und Nachfrage. „Da aufgrund der Finanzkrise ab 2007 die Wirtschaftsleistung sank, waren viel mehr Zertifikate im Umlauf als gebraucht wurden, sodass ihr Preis rasant fiel. Je billiger CO2-Zertifikate sind, umso weniger Anreiz haben Unternehmen zur Emissionsreduktion“, erklärt Palan.

In ihrer Studie berechneten die Wissenschafter am Beispiel eines Energie-Unternehmens, wie hoch der Preis sein muss, um den Umstieg auf saubere Stromerzeugung interessant zu machen. Ihre Annahme: Das Unternehmen besitzt ein Kohlekraftwerk, welches das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat. Nun steht der Betreiber vor drei Alternativen: aus dem Geschäft ganz auszusteigen, ein neues Kohlekraftwerk zu errichten oder auf saubere Energiegewinnung umzusteigen. „Wir untersuchten, bei welchem CO2-Mindestpreis die Entscheidung zugunsten der dritten Variante – in unserer Studie einerseits ein Atom- und andererseits ein Wasserkraftwerk – ausfallen würde, und kamen auf die bereits erwähnte Untergrenze von 30 bis 35 Euro“, fasst Palan zusammen.

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