Bis Sie Ihr Abschlusszeugnis und Ihren Sponsionsbescheid in Händen halten können, sind ein paar administrative Abläufe und Fristen zu beachten. Wir haben diese hier für Sie zusammengefasst.
Erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung Ihres Abschlusszeugnisses übermitteln Sie bitte das Abschlussformular per E-Mail an das Dekanat.
Zeugnis
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Abschlusszeugnisses laut den gesetzlichen Bestimmungen bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen kann und eine Anmeldung für den Festakt nur mit dem Zeugnis möglich ist.
Das Abschlusszeugnis wird von der zuständigen Vize-/Studiendekanin bzw. dem zuständigen Vize-/Studiendekan digital signiert und Ihnen vom Dekanat per E-Mail (ausschließlich an den Studierenden-E-Mail-Account) übermittelt.
Bachelor-, Sponsions- und Promotionsbescheid
Sobald der akademische Grad in der „Studierendenkartei“ in UNIGRAZonline angezeigt wird, wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung. Dort wird Ihr Studium geschlossen und Sie erhalten Ihren Bachelor-, Sponsions- oder Promotionsbescheid.
Bitte beachten Sie für die Abholung des Bescheides die Informationen der Studienabteilung.
Festakt
Die Anmeldung zum Festakt erfolgt ausschließlich in der Studienabteilung. Sie finden alle Informationen sowie die aktuellen Termine auf der Website der Studienabteilung (unter „Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät”).
Verlust eines Abschlusszeugnisses
Duplikate können per Antrag (Formular „Ansuchen um“) im Dekanat angefordert werden. Eine amtliche Verlustanzeige ist beizulegen.