Berufsorientierte Praxis als freies Wahlfach
(§ 10 Abs. 3 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)
Bitte füllen Sie das Formular „Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer berufsorientierten Praxis als freies Wahlfach“ aus und übermitteln es dem Dekanat per E-Mail.
Nach dem Praktikum müssen Sie das Formular „Bestätigung über die absolvierte Praxis“ per E-Mail an das Dekanat schicken.
In Frage kommende Tätigkeiten
a) Befristete unselbstständige Tätigkeiten, z.B. im Rahmen eines Praktikums;
b) Unbefristete unselbständige Tätigkeiten, z.B. im Rahmen eines Dienstverhältnisses;
c) Unbefristete selbständige Tätigkeiten, z.B. als Einzelunternehmer oder als an der Geschäftsführung von Personengesellschaften beteiligter Gesellschafter, sofern die Geschäftstätigkeit des Unternehmens über den Umfang eines Kleinunternehmens i.S.v. § 6 Abs. 1 Z. 27 UStG hinausgeht (= Umsatzerlöse bzw. Entgelte > 35.000 € p.a.).
Inhaltliche Anforderungen an die Tätigkeit
„Berufsorientierte Praxis“ verlangt grundsätzlich, dass die Tätigkeit in Bereichen erfolgt, für die das betreffende Studium berufsvorbildend qualifiziert. Dazu müssen die Tätigkeiten in hinlänglichem Maße mit jenen Inhalten, Fertigkeiten und Kompetenzen korrespondieren, die in dem jeweiligen Studium vermittelt werden.
Ist der Anteil dieser Tätigkeiten lediglich von untergeordneter Bedeutung oder könnten die Tätigkeiten letztlich ohne Weiteres auch ohne das betreffende Studium ausgeübt werden, so scheidet eine Genehmigung als „berufsorientierte Praxis“ aus.
Studium, für das die Genehmigung einer berufsorientierten Praxis erfolgen kann
Eine Genehmigung von berufsorientierter Praxis als freies Wahlfach setzt voraus, dass das betreffende Studium den gesamten Zeitraum der beantragten Praxis über aufrecht ist.
Es ist somit insbesondere nicht möglich, unter dem Titel „berufsorientierter Praxis“ aus einem Bachelorstudium heraus auf ein Masterstudium vorzugreifen!
Zeitpunkt der Antragstellung
Das Ansuchen um Genehmigung einer berufsorientierten Praxis muss grundsätzlich spätestens zwei Wochen vor Beginn der Tätigkeit im Dekanat eingebracht werden.
Lediglich bei 1.a) werden auch Anträge, die nach Beendigung der befristeten Tätigkeit gestellt werden, entgegengenommen, sofern dies innerhalb eines Monats nach Beendigung der Tätigkeit erfolgt. Diese Frist ist nicht weiter erstreckbar!
Dokumentationserfordernisse
Dem Ansuchen um Genehmigung einer berufsorientierten Praxis sind in den Fällen 1.a) und 1.b) folgende Informationen seitens des Dienstgebers auf Firmenpapier (mit Stempel und Unterschrift) beizulegen:
- Tätigkeiten, die ausgeübt werden (stichwortartige Aufzählung)
- Erforderliche Qualifikationen sowie erforderliches Ausbildungsniveau für die Ausübung der Tätigkeiten
- Angabe, ob für die Tätigkeit eine finanzielle Abgeltung gewährt wird oder nicht. Die Höhe einer allfälligen Abgeltung braucht hingegen nicht angeführt werden.
Im Falle von 1.c) sind dem Ansuchen geeignete Nachweise für die selbstständige Tätigkeit, einschl. des geforderten Mindestumfangs für die unternehmerische Tätigkeit, anzuschließen. In Frage kommen dafür Gewerbescheine, Gewerberegisterauszüge, Firmenbuchauszüge, Bestätigungen der zuständigen Kammern, Steuerbescheide sowie weitere Dokumente aus dem Bereich der Finanzverwaltung, z.B. Auszüge aus FinanzOnline.
Umfang der gewährten ECTS
Lt. Satzung gebühren bei einer Tätigkeit von 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (= 320 Stunden) 12 ECTS. Abweichende Beschäftigungsdauern sind ebenso wie abweichende Beschäftigungsausmaße aliquot umzurechnen. Hierbei wird stets auf ganze ECTS aufgerundet. Sieht das Curriculum weniger ECTS für freie Wahlfächer vor, so ist die Genehmigung „berufsorientierter Praxis“ mit dieser geringeren Zahl an ECTS begrenzt.
Freiwilliges Praktikum im Ausland als sinnvolle Ergänzung zum Studium
Das Bildungsprogramm ERASMUS+ bietet die Möglichkeit, ein studienbezogenes Praktikum in einem ERASMUS+-Programmland zu absolvieren. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Website des Büros für Internationale Beziehungen (BIB).
Bitte füllen Sie das Formular „Antrag auf Genehmigung der Absolvierung eines freiwilligen Praktikums im Ausland als sinnvolle Ergänzung zum Studium“ aus und übermitteln es dem Dekanat per E-Mail.
Nach dem Praktikum müssen Sie das Formular „Bestätigung über die absolvierte Praxis“ per E-Mail an das Dekanat schicken.