Ab 18. Jänner 2015 ist es allen Studierenden der SOWI-Fakultät möglich, Studienleistungen im freien Wahlfach im Ausmaß der lt. Studienplan erforderlichen ECTS-Anrechnungspunkte solcherart anerkennen zu lassen.
Mit der Änderung des Satzungsteils „Studienrechtliche Bestimmungen” (siehe Mitteilungsblatt vom 17.7.2013, 42a Stück, 83. Sondernummer) wurde die Vorziehregelung (§ 31 (1)) dahingehend geändert, dass mit Beginn des Wintersemesters 2014/15 im Bachelorstudium 90% der Pflicht- und Wahlfächer positiv absolviert sein müssen, um 10% der ECTS-Anrechnungspunkte im Masterstudium vorziehen zu können.
Freie Wahlfächer, welche in anderen Studien der Heimatuniversität oder an in- und ausländischen Universitäten oder postsekundären Bildungseinrichtungen absolviert wurden, konnten bis dato nicht berücksichtigt werden. Um hier eine studierendenfreundliche Lösung im Hinblick auf die Satzungsbestimmung herbeizuführen, hat sich die SOWI-Fakultät dazu entschieden, freie Wahlfächer nunmehr mit Bescheid anzuerkennen.
Genauere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Anerkennungen.