Ist IFRS 16 ein Fortschritt oder kreiert der Standard mehr Probleme, als er löst?
Die Bilanzierung von Leasingbeziehungen nach internationalem Recht (IFRS) ist seit Jahren umstritten. Dies zeigt sich allein an der ungewöhnlich langen Zeitspanne, die die Reform des bisher gültigen Standards IAS 17 beansprucht hat. Vor kurzem kam es dennoch zu der Verabschiedung des Standards IFRS 16 (Leases). IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 01.01.2019 beginnen.Ein Hauptkritikpunkt an dem bisherigen Standard war die Unterscheidung zwischen Operating- und Finance-Leasingverhältnissen. Diese Vorgehensweise wird als Risk-and-Reward-Ansatz bezeichnet. Im Fall eines Mietleasingverhältnisses (Operating-Leasing) kommt es nach IAS 17 zu keiner Erfassung aufseiten des Leasingnehmers. Daraus ergibt sich u.a. im Zusammenhang von Sale-and-Lease-back-Transaktionen ein bilanzpolitisches Potenzial. Der IASB hat das Problem scheinbar einfach gelöst. Aufseiten des Leasingnehmers wird die Unterscheidung zwischen Operating-und Finance-Leasingverhältnissen unerheblich. Der Risk-and-Reward-Ansatz wird durch den Right-of-Use-Ansatz ersetzt (IFRS 16.23). Diese Vorgehensweise wirkt auf den ersten Blick elegant und auf der Hand liegend. Das Problem wird einfach wegdefiniert. Obwohl dies vordergründig betrachtet auch stimmt und viele Bilanzskandale bei einer fixierten Vertragsgestaltung in Anbetracht des Right-of-Use-Ansatzes nicht möglich gewesen wären, ist die Vorteilhaftigkeit von IFRS 16 gegenüber IAS 17 nicht klar.
Schneider, G. (2017): Ist IFRS 16 ein Fortschritt oder kreiert der Standard mehr Probleme, als er löst?, in: Der Konzern. Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Bilanzrecht und Rechnungslegung der verbundenen Unternehmen, Heft 10, S. 447-451.
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