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Anschubfinanzierung

Der Antrag auf Anschubfinanzierung für Forschungsprojekte ist bei dem:der Forschungsdekan:in der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einzureichen.

Antragsberechtigt sind alle Forscher:innen an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, die in einem Dienstverhältnis zur Universität Graz stehen (das gilt auch für Projektmitarbeiter:innen, die sich um die Akquirierung eines eigenen – neuen – Forschungsprojektes bemühen).

Unterstützt wird die Ausarbeitung von Projektanträgen an inländische und ausländische gemeinnützige forschungsfördernde Institutionen. Ausgenommen von der Förderung sind reine Dissertations- und Habilitationsprojekte.

Finanziert werden einmalig Personalmittel in Höhe von bis zu EUR 2.000,-. Die Mittel sind zweckgebunden, d.h. sie dienen der Finanzierung einer wissenschaftlichen Kraft für eine Dauer von höchstens sechs Monaten (Werkvertrag). Eine Umwandlung in Sachmittel ist ausgeschlossen.

Gefördert werden vorrangig Anträge von Forscher:innen, denen derzeit im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit an der Universität Graz keine über Drittmittel finanzierten Projektmitarbeiter:innen zugeordnet sind. Die Förderung soll vorrangig dafür verwendet werden, temporäre Unterstützung in Form zusätzlicher Personalressourcen für die Antragsstellung bereitstellen zu können. Eigenförderungen sind daher nicht vorgesehen. Vorrangig gefördert werden außerdem Anträge, die sich auf Forschungsprojekte außerhalb der Zentren der Fakultät beziehen. Innerhalb eines Jahres wird pro Antragsteller:in ein Antrag gefördert.

Die Einreichung von Anträgen ist laufend möglich. Die Antragsbewilligung erfolgt vierteljährlich (2.1., 1.4., 1.7., 1.10.).

Im Falle eines bewilligten Antrages sind der Abschluss des Werkvertrages und die Einreichung des Forschungsprojektes nachzuweisen.

1. Angaben zur Person (Antragssteller:in)

1.1. Name und Dienstadresse der Antragstellerin/des Antragsstellers
1.2. Diensteigenschaft/Funktion innerhalb der Subeinheit
1.3. Ggf. zugeordnete Mitarbeiter:innenstellen
1.4. Kurzlebenslauf (inkl. aktueller Publikationsliste)

2. Angaben zur Anschubfinanzierung

2.1. Geplante Verwendung der Mittel (Angaben zum Werkvertrag; Hinweise zur Abfassung von Werkverträgen finden Sie hier. Ausfüllhilfen sind hier abrufbar.
2.2. Angaben zu der für den Werkvertrag in Aussicht genommenen Person (Kurzlebenslauf)

3. Angaben zum anvisierten Forschungsprojekt (Kurzdarstellung)

3.1. Voraussichtliche Förderinstitution
3.2. Titel des geplanten Forschungsprojektes
3.3. Ziel des Forschungsprojektes
3.4. Stand der Vorarbeiten zum Forschungsprojekt
3.5. Kurze Begründung der Förderbedürftigkeit durch eine Anschubfinanzierung
3.6. Voraussichtlicher Zeitpunkt der Antragsstellung
3.7. Voraussichtliche Antragshöhe

Dekanat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

sowi.dekanat(at)uni-graz.at

+43 316 380 - 6500
Universitätsstraße 15/K3
8010 Graz

sowi.uni-graz.at
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