Was zählt eine Publikation? Möglichkeiten zur Durchführung einer Forschungsevaluierung im Bereich der Betriebswirtschaftslehre
Im Rahmen des gegenständlichen Beitrages wird diskutiert, wie im Rahmen einer Forschungsevaluierung für den Bereich der Betriebswirtschaftslehre vorgegangen werden könnte. Zunächst werden Einzelpersonen, also einzelne Professoren, die an einschlägigen Fakultäten tätig sind, als optimale Untersuchungseinheiten festgelegt. Als optimale Quelle zur Erhebung der benötigten Publikationsdaten erweisen sich von den Forschern selbst erstellte Publikationslisten, da diese am ehesten vollständig sind. Während man im Falle einer möglichst umfassenden Forschungsevaluierung sämtliche Einträge in diesen Publikationslisten als Basis für die Erstellung von Ranglisten heranziehen könnte, bietet sich bei Konzentration auf das zentrale Publikationsmedium (im Bereich der betriebswirtschaftlichen Forschung) eine Beschränkung auf Zeitschriftenbeiträge an. Die hier im Mittelpunkt stehende Frage „Was zählt eine Publikation?“, d.h. mit welchem Gewicht soll nun jede einzelne der für die Evaluierung relevanten Publikationen in die Evaluierung eingehen, kann sehr unterschiedlich beantwortet werden. Das vorgestellte Beispiel eines auf vier Personen reduzierten Forschungsrankings reicht bereits aus, um die Sensitivität der Forschungsevaluierung in Abhängigkeit von der Art der Gewichtung der relevanten Publikationen zu verdeutlichen. Empfohlen wird jedenfalls eine Berücksichtigung von Koautorenschaften sowie eine Gewichtung nach Zeitschriften, sofern entsprechende Zeitschriftenrankings vorhanden sind.
Reichmann, G. (2020): Was zählt eine Publikation? Möglichkeiten zur Durchführung einer Forschungsevaluierung im Bereich der Betriebswirtschaftslehre, in: Dorsch, I., Fietkiewicz, K., Ilhan, A., Meschede, C. und Siebenlist, T. (Hrsg.): Facetten von Wolf Stock und ihre Bedeutung für die Informationswissenschaft. Festschrift zu Ehren von Wolfgang G. Stock, Schriften zur Informationswissenschaft, Band 73, vwh, Glückstadt, S. 15-34.
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