Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Masterprüfung

Die Masterprüfung ist eine mündliche, kommissionelle Fachprüfung, die in einem einzigen Prüfungsvorgang durchgeführt wird. Weitere Informationen zu den Fachprüfungen sind in den jeweiligen Curricula sowie im Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen (§§ 27, 28, 29 und 31) verfügbar.

Prüfungstermine

Für jedes Semester werden drei Prüfungstermine angeboten, sodass sechs Prüfungstermine pro Jahr zur Verfügung stehen. Die Studiendekanin bzw. der Studiendekan legt für jedes Studienjahr Prüfungswochen fest, in denen die Masterprüfungen abgehalten werden.

 

Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Personen, von denen eine Person zur/zum Vorsitzenden zu bestellen ist. Für jedes Fach ist ein/e PrüferIn vorzusehen (vgl. § 26 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). In der Regel sind als PrüferInnen die UniversitätslehrerInnen mit einer Lehrbefugnis gemäß § 98 Abs. 12 bzw. § 103 UG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen (vgl. § 31 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung ist ausnahmslos innerhalb der dafür angegebenen Frist und unter Einhaltung der Anmeldevoraussetzungen laut Curriculum möglich. Die Anmeldefrist dauert mindestens zwei Wochen und endet eine Woche vor dem Prüfungstermin.

Die Anmeldung zur Masterprüfung erfolgt mit dem entsprechenden Formular im Student Services Center der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Anmeldeformular für die Masterprüfung

Bitte füllen Sie das Formular am Computer aus (nur die weiß hinterlegten Felder).

Der Zugriff auf das Formul außerhalb des Universitätsnetzes ist nur über uniVPN (Cisco AnyConnect) möglich. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie hier.

Prüfungsabmeldung

Studierende sind berechtigt, sich von der Prüfung bis spätestens 48 Stunden vor dem Prüfungszeitpunkt abzumelden (vgl. § 29 Abs. 3 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).

Bleiben Studierende der Prüfung unentschuldigt fern, werden sie erst nach Ablauf von acht Wochen oder erst zum übernächsten Termin neuerlich zur Prüfung zugelassen (vgl. § 29 Abs. 4 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).

Fristen

Der Zeitraum zwischen der Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit und der das Studium abschließenden Prüfung bzw. dem Studienabschluss darf vier Wochen nicht unterschreiten.

Wird das Studium mit einer das Studium abschließenden Prüfung beendet, so kann diese frühestens zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens beim Prüfungsamt oder dem Dekanat absolviert werden.

Beschluss der StudiendekanInnen und des Studiendirektors vom 7. Juli 2009. Dieser Beschluss tritt mit Beginn des Sommersemesters 2010 (1. März 2010) in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie bei der Einreichung der Masterarbeit.

Masterstudium Soziologie

Die Masterprüfung kann erst absolviert werden, wenn alle anderen Prüfungen positiv absolviert wurden und die Masterarbeit positiv beurteilt wurde.
Gegenstand der Masterprüfung ist die Masterarbeit.
Weitere Informationen zur Masterprüfung finden Sie im § 5 Abs. 2 des Curriculums des Masterstudiums Soziologie.

Masterstudium Wirtschaftspädagogik

Die Masterprüfung kann erst absolviert werden, wenn alle im Curriculum vorgesehenen Lehrveranstaltungen und Prüfungen positiv absolviert wurden und die Masterarbeit positiv beurteilt wurde.
Gegenstand der Masterprüfung sind die öffentliche Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit, das Modul A und je nach gewähltem Spezialgebiet Modul E oder Modul F mit der entsprechenden Vertiefung im Modul H.
Weitere Informationen zur Masterprüfung finden Sie im § 5 Abs. 2 des Curriculums des Masterstudiums Wirtschaftspädagogik.

Internationales Joint Master Programm in Kultursoziologie

Die Masterprüfung kann erst absolviert werden, wenn alle anderen Prüfungen positiv absolviert wurden und die Masterarbeit positiv beurteilt wurde.
Gegenstand der Masterprüfung ist die Masterarbeit.
Weitere Informationen zur Masterprüfung finden Sie im § 5 des Curriculums des Internationalen Joint Master Programms in Kultursoziologie.

Ankündigung von Masterprüfungen

Datum, Uhrzeit
Datum, Uhrzeit
Datum, Uhrzeit
Datum, Uhrzeit
Datum, Uhrzeit
Datum, Uhrzeit
 

Datum, Uhrzeit
 

 

Termin
 

 

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.