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Masterprüfung

Die Masterprüfung ist eine mündliche, kommissionelle Fachprüfung, die in einem einzigen Prüfungsvorgang durchgeführt wird. Weitere Informationen zu den Fachprüfungen sind in den jeweiligen Curricula sowie im Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen (§§ 27, 28, 29 und 31) verfügbar.

Die Prüfung besteht aus einer Präsentation der Masterarbeit (maximal 25 Minuten) und der Verteidigung der Masterarbeit (Prüfungsgespräch). Die Gesamtzeit der Masterprüfung beträgt im Regelfall 60 Minuten.

Um die Masterprüfung absolvieren zu können, ist die positive Beurteilung aller erforderlichen Module gemäß der ausgewählten Specialisation, der freien Wahlfächer, der Masterarbeit sowie des Master’s thesis colloquiums vorausgesetzt.

Prüfungstermine

Für jedes Semester werden drei Prüfungstermine angeboten, sodass sechs Prüfungstermine pro Jahr zur Verfügung stehen. Die Studiendekanin bzw. der Studiendekan legt für jedes Studienjahr Prüfungswochen fest, in denen die Masterprüfungen abgehalten werden.

 

Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus der Betreuerin/dem Betreuer der Masterarbeit, der Mitbetreuerin/dem Mitbetreuer der jeweils anderen Universität und zumindest einem weiteren Mitglied, das nach Anhörung der Studentin/des Studenten vom zuständigen studienrechtlichen Organ nominiert wird und den Vorsitz führt.

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung ist ausnahmslos innerhalb der dafür angegebenen Frist und unter Einhaltung der Anmeldevoraussetzungen laut Curriculum möglich. Die Anmeldefrist dauert mindestens zwei Wochen und endet eine Woche vor dem Prüfungstermin.

Die Anmeldung zur Masterprüfung erfolgt mit dem entsprechenden Formular im Student Services Center der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Anmeldeformular für die Masterprüfung

Bitte füllen Sie das Formular am Computer aus (nur die weiß hinterlegten Felder).

Der Zugriff auf das Formul außerhalb des Universitätsnetzes ist nur über uniVPN (Cisco AnyConnect) möglich. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie hier.

Prüfungsabmeldung

Studierende sind berechtigt, sich von der Prüfung bis spätestens 48 Stunden vor dem Prüfungszeitpunkt abzumelden (vgl. § 29 Abs. 3 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).

Bleiben Studierende der Prüfung unentschuldigt fern, werden sie erst nach Ablauf von acht Wochen oder erst zum übernächsten Termin neuerlich zur Prüfung zugelassen (vgl. § 29 Abs. 4 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).

Fristen

Der Zeitraum zwischen der Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit und der das Studium abschließenden Prüfung bzw. dem Studienabschluss darf vier Wochen nicht unterschreiten.

Wird das Studium mit einer das Studium abschließenden Prüfung beendet, so kann diese frühestens zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens beim Prüfungsamt oder dem Dekanat absolviert werden.

Beschluss der StudiendekanInnen und des Studiendirektors vom 7. Juli 2009. Dieser Beschluss tritt mit Beginn des Sommersemesters 2010 (1. März 2010) in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie bei der Einreichung der Masterarbeit.

Datum, Uhrzeit
 

 

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