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Einreichung Masterarbeit

Masterarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten, die dem Nachweis der Befähigung dienen, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Das Thema der gewählten Masterarbeit muss im Rahmen der gewählten Specialisation zu verfassen sein und somit über einen interdisziplinären Charakter verfügen.

Die Betreuung der Masterarbeit erfolgt durch eine Betreuerin/einen Betreuer von der Universität Graz und eine Mitbetreuerin/einen Mitbetreuer von der TU Graz.

Das Thema, die Specialisation der das Thema zugeordnet ist, die Betreuerin bzw. der Betreuer und die Mitbetreuerin bzw. der Mitbetreuer der Masterarbeit, sind vor Beginn der Bearbeitung mittels Formulars im Student Services Center der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bekannt zu geben. Das ausgefüllte Formular ist per E-Mail zu übermitteln. Die Genehmigung von Thema, BetreuerIn und MitbetreuerIn erfolgt durch die Studiendekanin bzw. den Studiendekan.

Thema und/oder die Betreuungspersonen können bis zur Einreichung der Masterarbeit geändert werden. Die Änderung muss aber mittels Formulars mit einem neuerlichen Antrag im Dekanat per E-Mail bekannt gegeben werden.
 

Genehmigung eines Masterarbeitsthemas
Änderung des Masterarbeitsthemas, Änderung der Betreuerin/des Betreuers bzw. Änderung der Mitbetreuerin/des Mitbetreuers

Bitte füllen Sie alle Formulare am Computer aus (nur die weiß hinterlegten Felder).

Der Zugriff auf die Formulare außerhalb des Universitätsnetzes ist nur über uniVPN (Cisco AnyConnect) möglich. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie hier.


Im Rahmen des Seminars Master’s thesis colloquium ist das Forschungskonzept zu präsentieren, noch vor der Einreichung der abgeschlossenen Arbeit.

Die Masterarbeit hat einen Umfang von 27 ECTS-Anrechnungspunkten.

Für die Masterarbeit verwenden Sie bitte die entsprechende Vorlage für das Titelblatt:

Computational Social Systems

Hinweis: Drucken Sie bitte keine Logos auf den Einband und das Deckblatt.

Die Eidesstattliche Erklärung (Ehrenwörtliche Erklärung) ist nur elektronisch bei der Einreichung zu bestätigen und darf nicht in die wissenschaftliche Arbeit eingearbeitet werden.

Einreichung der Masterarbeit

Achtung: Änderung des Einreichprozesses seit 1. Oktober 2022

Aufgrund der Änderung des Satzungsteils der Studienrechtlichen Bestimmungen sind Abschlussarbeiten seit 1. Oktober 2022 nur noch elektronisch einzureichen. Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer und Ihre Mitbetreuerin bzw. Ihr Mitbetreuer können zusätzlich einen Ausdruck Ihrer Masterarbeit verlangen. Dieser Ausdruck ist direkt bei Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer und Ihrer Mitbetreuerin bzw. Ihrem Mitbetreuer abzugeben.

  • Punkt „Meine Abschlussarbeiten“ auf Ihrer Visitenkarte
  • Füllen Sie alle Pflichtfelder aus
    Beim Erfassen des Titels der Arbeit darf kein Zeilenwechsel verwendet werden (Eingabe-, Enter- bzw. Return-Taste) – dies führt zu Problemen bei der Datenübergabe.
  • Eingabe der Abstracts in Deutsch und Englisch (mind. 1.700 bis max. 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
  • Eidesstattliche Erklärung zustimmen
  • Upload des Volltexts der Arbeit als PDF-A
    Die Dateigröße der PDF-Datei darf max. 40 MB betragen.
  • Button „Jetzt einreichen“ klicken (eine Abänderung ist nicht mehr möglich)
  • Ihre/Ihr BetreuerIn und Ihre/Ihr MitbetreuerIn erhalten eine automatisierte Verständigung für die Freigabe der Abstracts.
  • Antrag auf Sperre der Masterarbeit (falls erforderlich)
    Dieser Antrag ist vor der elektronischen Einreichung der Arbeit in UNIGRAZonline durch die/den jeweilige/n BetreuerIn der Universität Graz zu genehmigen. Das Formular ist per E-Mail an das Student Services Center zu senden.

 

Weitere Informationen:
Anleitung zum Einreichen einer Abschlussarbeit in UNIGRAZonline

 

Ihre Abschlussarbeit wird nach der elektronischen Einreichung einer Plagiatsprüfung unterzogen.

Fristen


Die Betreuerin/der Betreuer hat die Arbeit innerhalb von zwei Monaten ab der Einreichung zu beurteilen.

Der Zeitraum zwischen der Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit und der das Studium abschließenden Prüfung bzw. dem Studienabschluss darf vier Wochen nicht unterschreiten.

Wird das Studium mit einer das Studium abschließenden Prüfung beendet, so kann diese frühestens zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens beim Prüfungsamt oder dem Dekanat absolviert werden.

Beschluss der StudiendekanInnen und des Studiendirektors vom 7. Juli 2009. Dieser Beschluss tritt mit Beginn des Sommersemesters 2010 (1. März 2010) in Kraft.

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