Zwischen Einreichung der Arbeit und der Prüfung: mindestens 4 Wochen
Der Zeitraum zwischen der Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit und der das Studium abschließenden Prüfung bzw. dem Studienabschluss darf vier Wochen nicht unterschreiten.
Zwischen Gutachten und Prüfung: mindestens 2 Wochen
Wird das Studium mit einer das Studium abschließenden Prüfung beendet, so kann diese frühestens zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens am Dekanat absolviert werden.
Zwischen Anmeldung zur Masterprüfung und Prüfung: mindestens 2 Wochen
Die Anmeldung zur Masterprüfung muss spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin erfolgen.
Studienabschluss im Sommersemester bis 31.10.
Schließen Sie Ihr Studium im Sommersemester bis zum 31.10. ab, ist eine Inskription für das Wintersemester nicht mehr notwendig.
Studienabschluss im Wintersemester bis 31.3.
Schließen Sie Ihr Studium im Wintersemester bis zum 31.3. ab, ist eine Inskription für das Sommersemester nicht mehr notwendig.