Nostrifizierung
Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses
Unter Nostrifizierung versteht man die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig zu einem Abschluss eines österreichischen ordentlichen Studiums. Damit geht auch das Recht zur Führung eines inländischen akademischen Grades einher.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Nostrifizierung und insbesondere zur Antragstellung erhalten Sie im Büro der Studiendirektorin.
Antragstellung
Der Antrag auf Nostrifizierung ist mit allen erforderlichen Unterlagen im Dekanat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einzubringen.
Marianne Essinger
Mag. Anna Hutter
+43 316 380 - 2140
Büro der Studiendirektorin
Universitätsplatz 3
8010 Graz
https://studiendirektorin.uni-graz.at