Anmeldung zur Prüfung
Eine gesonderte Anmeldung zu einer Lehrveranstaltungsprüfung ist nur bei Lehrveranstaltungen ohne Prüfungsimmanenz, in erster Linie Vorlesungen (VOs), erforderlich. Die Prüfungstermine finden Sie in UNIGRAZonline.
Der Anmeldezeitraum beträgt mindestens zwei Wochen und endet eine Woche vor dem Prüfungstermin. Eine Abmeldung von der Prüfung ist bis 48 Stunden vor dem Prüfungszeitpunkt möglich.
Digitale Lehrveranstaltungsprüfungen
An der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät werden zahlreiche Prüfungen in digitaler Form abgehalten. Bei digitalen Lehrveranstaltungsprüfungen gibt es, was die An- und Abmeldung anbelangt, grundsätzlich keine Besonderheiten. Die Ausführungen unter „Anmeldung“ treffen ungebrochen auch auf digitale Lehrveranstaltungsprüfungen zu.
Prüfungseinteilung
Einen Tag vor Beginn der jeweiligen Prüfung wird auf dieser Website die Zuteilung von Prüfungsterminen und -räumlichkeiten bekannt gegeben. Der Einlass in die Prüfungsräumlichkeiten mit Ausweiskontrolle erfolgt ungefähr 10 Minuten vor dem eigentlichen Startzeitpunkt für den jeweiligen Prüfungstermin.
Der Akt der Prüfung beginnt mit dem Öffnen der digitalen Lehrveranstaltungsprüfung. Die digitale Lehrveranstaltungsprüfung läuft über den vorab festgelegten Prüfungszeitraum in den dafür vorgesehenen Räumen. Der Prüfungsakt endet mit dem Abschicken der digitalen Lehrveranstaltungsprüfung (dies kann auch vor Ablauf der Prüfungszeit erfolgen) bzw. automatisch nach Ablauf der Prüfungszeit. Studierende können aber auch jederzeit (ausdrücklich oder durch konkludente Handlung) die Prüfung vorzeitig abbrechen. Das Verlassen des Raumes kommt einem Abbruch durch die/den Studierende:n gleich (konkludente Handlung). Bei Prüfungsabbruch ist die Prüfung in der Regel negativ zu bewerten (vgl. § 25 Abs. 7 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).