Rigorosum Teil 2
Das Rigorosum (Teil 2) (defensio dissertationis) ist eine öffentliche, mündliche, kommissionelle Fachprüfung, die in einem einzigen Prüfungsvorgang durchgeführt wird. Weitere Informationen zum Rigorosum sind im Curriculum (§ 6 Abs. 5 und § 11 Abs. 1) sowie im Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen (§§ 27, 28, 29 und 31) verfügbar.
Gegenstand des Rigorosum Teil 2 (defensio dissertationis) sind:
- Präsentation der Dissertation durch die/den Studierende:n.
- Fragen der Mitglieder der Prüfungskommission zur Dissertation.
Die Präsentation der Dissertation sollte 20 bis 25 Minuten nicht wesentlich überschreiten. In der Präsentation sollten die behandelten Forschungsfragen, die verwendeten Methoden, die erzielten Ergebnisse und die wissenschaftliche Relevanz der Arbeit behandelt werden.
Prüfungstermine
Die Vereinbarung eines Prüfungstermins erfolgt durch die Studierende bzw. den Studierenden selbst. Der Prüfungstermin ist mit allen Mitgliedern der Prüfungskommission abzustimmen und zu vereinbaren.
Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Personen. Die defensio dissertationis findet unter dem Vorsitz der Studiendekanin bzw. des Studiendekans statt. In der Regel sind als Prüfer:innen die Universitätslehrer:innen mit einer Lehrbefugnis gemäß § 98 Abs. 12 bzw. § 103 UG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen (vgl. § 31 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).
Die Prüfungskommission setzt sich aus drei Personen zusammen:
- Erste:r Beurteiler:in (Erstbetreuer:in)
- Zweite:r Beurteiler:in (Zweitbetreuer:in)
- Studiendekan:in (Vorsitz)
Eine Personalunion ist ausgeschlossen. Die Terminvereinbarung erfolgt durch die Studierende bzw. den Studierenden und hat mit allen Mitgliedern der Prüfungskommission zu erfolgen.
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung zum Rigorosum Teil 2 setzt die positive Beurteilung des Doktoratskolloquiums 2 und die positive Beurteilung der Dissertation voraus (vgl. § 7 Curriculum für das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften).
Die Anmeldung zum Rigorosum Teil 2 erfolgt mit dem entsprechenden Formular im Dekanat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Eine Abmeldung von der Prüfung ist bis 48 Stunden vor dem Prüfungszeitpunkt möglich.
Übermitteln Sie bitte mit dem Anmeldeformular auch das Abschlussformular.
Fristen
Die Betreuerinnen und Betreuer haben die Arbeit innerhalb von vier Monaten ab der Einreichung zu beurteilen.
Der Zeitraum zwischen der Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit und der das Studium abschließenden Prüfung bzw. dem Studienabschluss darf vier Wochen nicht unterschreiten.
Wird das Studium mit einer das Studium abschließenden Prüfung beendet, so kann diese frühestens zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens beim Prüfungsamt oder dem Dekanat absolviert werden.