Rigorosum Teil 1
Das Rigorosum (Teil 1) ist eine mündliche, kommissionelle Fachprüfung, die in einem einzigen Prüfungsvorgang durchgeführt wird. Weitere Informationen zum Rigorosum sind im Curriculum (§ 6 Abs. 5 und § 11 Abs. 1) sowie im Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen (§§ 27, 28, 29 und 31) verfügbar.
Gegenstand des Rigorosum (Teil 1) sind die beiden gewählten Spezialisierungsfächer „Vertiefung der Forschungsmethoden in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“ (Fächer C bis H) (vgl. § 11 Abs. 1 Curriculum für das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften).
Prüfungstermine
Jedes Semester werden drei Prüfungstermine angeboten, sodass sechs Prüfungstermine pro Jahr zur Verfügung stehen. Die Studiendekanin bzw. der Studiendekan legt für jedes Studienjahr Prüfungswochen fest, in denen das Rigorosum (Teil 1) abgehalten wird.
Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Personen, von denen eine Person zur/zum Vorsitzenden zu bestellen ist. Für jedes Fach ist ein/e Prüfer:in vorzusehen (vgl. § 26 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). In der Regel sind als Prüfer:innen die Universitätslehrer:innen mit einer Lehrbefugnis gemäß § 98 Abs. 12 bzw. § 103 UG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen (vgl. § 31 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung ist ausnahmslos innerhalb der dafür angegebenen Frist und unter Einhaltung der Anmeldevoraussetzungen laut Curriculum möglich. Die Anmeldefrist dauert mindestens zwei Wochen und endet eine Woche vor dem Prüfungstermin. Eine Abmeldung von der Prüfung ist bis 48 Stunden vor dem Prüfungszeitpunkt möglich.
Die Anmeldung zum Rigorosum Teil 1 setzt ein von der/vom Studiendekan:in genehmigtes Dissertationsthema (Exposé) sowie die positive Beurteilung der Lehrveranstaltungen aus den beiden gewählten Spezialisierungsfächern „Vertiefung der Forschungsmethoden in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“ (Fächer C bis H) voraus (vgl. § 7 Curriculum für das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften).
Die Anmeldung zum Rigorosum Teil 1 erfolgt mit dem entsprechenden Formular im Dekanat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Übermitteln Sie bitte mit dem Anmeldeformular auch das Abschlussformular.
Ankündigung der aktuellen Termine des Rigorosums Teil 1
Datum, Uhrzeit
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