Die Defensio ist eine öffentliche, mündliche, kommissionelle Fachprüfung, die in einem einzigen Prüfungsvorgang durchgeführt wird. Weitere Informationen zur Defensio sind im Curriculum (§ 6 und § 11 Abs. 1) sowie im Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen (§§ 27, 28, 29 und 31) verfügbar.
Gegenstand der defensio dissertationis sind:
- Präsentation der Dissertation durch die/den Studierende:n.
- Fragen der Mitglieder der Prüfungskommission zur Dissertation.
Die Präsentation der Dissertation sollte 20 bis 25 Minuten nicht wesentlich überschreiten. In der Präsentation sollten die behandelten Forschungsfragen, die verwendeten Methoden, die erzielten Ergebnisse und die wissenschaftliche Relevanz der Arbeit behandelt werden. Die Defensio dauert in der Regel 60 Minuten, darf jedoch die maximale Dauer von 90 Minuten nicht überschreiten.
Prüfungstermine
Die Vereinbarung eines Prüfungstermins erfolgt durch die Studierende bzw. den Studierenden selbst. Der Prüfungstermin ist mit allen Mitgliedern der Prüfungskommission abzustimmen und zu vereinbaren.
Wichtig: Die Organisation eines Prüfungsraumes ist selbstständig, seitens der Studierenden durchzuführen und mit dem zuständigen Institut zu koordinieren. Der Prüfungsraum ist im dementsprechenden Antrag auf Defensio bekanntzugeben.
Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Personen, von denen eine der/die Erstbetreuer:In ist, und die andere eine:r der Gutachter:Innen. Die defensio dissertationis findet unter dem Vorsitz der (Vize-)Studiendekanin bzw. des (Vize-)Studiendekans statt. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte Ihren aktuellen Studiencurriculum.
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung zur Defensio erfolgt mit dem entsprechenden Formular im Dekanat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Eine Abmeldung von der Prüfung ist bis 48 Stunden vor dem Prüfungszeitpunkt möglich.
Übermitteln Sie bitte mit dem Anmeldeformular auch das Abschlussformular.
Die Abhaltung der Defensio setzt die positive Beurteilung der Dissertation voraus.
Fristen
Die Betreuerinnen und Betreuer haben die Arbeit innerhalb von vier Monaten ab der Einreichung zu beurteilen.
Der Zeitraum zwischen der Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit und der das Studium abschließenden Prüfung bzw. dem Studienabschluss darf vier Wochen nicht unterschreiten.
Wird das Studium mit einer das Studium abschließenden Prüfung beendet, so kann diese frühestens zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens beim Prüfungsamt oder dem Dekanat absolviert werden.