Anerkennung Rechnungswesen
Anerkennung von schulischen Vorleistungen für das Modul D „Rechnungswesen“ des Bachelorstudiums Betriebswirtschaft
Modul D des Curriculums 23W für das Bachelorstudium Betriebswirtschaft umfasst die folgenden Lehrveranstaltungen:
- D.1 Rechnungswesen, VO (4 ECTS)
- D.2 Externes Rechnungswesen, UE (2 ECTS)
- D.3 Internes Rechnungswesen, UE (1 ECTS)
Diese Lehrveranstaltungen können auf Antrag bei entsprechenden in der Sekundarstufe erbrachten Leistungen anerkannt werden. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Der Lehrplan für den betreffenden Schultyp sieht Inhalte vor, die jenen der Lehrveranstaltungen des Moduls D hinsichtlich Umfanges und Tiefe in ausreichendem Maße entsprechen.
- Das Fach bzw. die Fächer mit diesen Inhalten wurden nachweislich absolviert.
- Die Reifeprüfung (Matura) in dem betreffenden Schultyp wurde innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung abgelegt.
Für eine Anerkennung qualifizieren sich insbesondere einschlägige schulische Vorleistungen, die an kaufmännischen höheren Schulen, höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, für Land- und Forstwirtschaft, für Tourismus, für Mode und Bekleidungstechnik sowie für künstlerische Gestaltung erbracht wurden. Eine umfassende Auflistung aller Schultypen, bei denen bis dato eine Anerkennung erfolgte, finden Sie hier! Diese Aufstellung wir nach jedem neuen, bislang noch nicht berücksichtigten Anlassfall aktualisiert, ist somit stets auf dem letzten Stand.
Eine Anerkennung ist ferner möglich, wenn die Berufsreifeprüfung mit dem Fach Betriebswirtschaft und Rechnungswesen innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung abgelegt wurde.
In allen anderen Konstellationen wird eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalls durchgeführt werden.
Für alle Fälle gleichermaßen gilt, dass eine Anerkennung immer nur auf Antrag von Seiten einer/eines Studierenden erfolgen kann. Dem Antrag sind alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen beizuschließen. Dazu gehören jedenfalls der Lehrplan für den Schultyp, der Nachweis für die Absolvierung des einschlägigen Fachs bzw. der einschlägigen Fächer sowie das Maturazeugnis.