Masterarbeit
Allgemeines zur Masterarbeit
Masterarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten, die dem Nachweis der Befähigung dienen, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.
Das Thema und die Betreuerin bzw. der Betreuer der Masterarbeit (im Masterstudium Computational Social Systems auch die/der Mitbetreuer:in von der TU Graz) sind vor Beginn der Bearbeitung mittels Formulars (Formular CSS) im Dekanat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bekannt zu geben. Das ausgefüllte Formular ist per E-Mail zu übermitteln. Die Genehmigung von Thema und Betreuer:in erfolgt durch die Studiendekanin bzw. den Studiendekan.
Thema und/oder die Betreuungsperson können bis zur Einreichung der Masterarbeit geändert werden. Die Änderung muss aber mittels Formulars (Formular CSS) mit einem neuerlichen Antrag im Dekanat per E-Mail bekannt gegeben werden.
Masterstudium Computational Social Systems:
Das Thema der gewählten Masterarbeit muss im Rahmen der gewählten Specialisation zu verfassen sein und somit über einen interdisziplinären Charakter verfügen. Die Betreuung der Masterarbeit erfolgt durch ein:e Betreuer:in von der Universität Graz und eine:n Mitbetreuer:in von der TU Graz.
Im Rahmen des Seminars Master’s thesis colloquium ist das Forschungskonzept zu präsentieren, noch vor der Einreichung der abgeschlossenen Arbeit.
Deckblatt
Für die Masterarbeit verwenden Sie bitte die entsprechende Vorlage für das Titelblatt:
Politische und Empirische Ökonomik
Hinweis: Drucken Sie bitte keine Logos auf den Einband und das Deckblatt. Die mitwirkenden (Co-)BetreuerInnen dürfen am Deckblatt nicht angeführt werden.
Die Eidesstattliche Erklärung (Ehrenwörtliche Erklärung) ist nur elektronisch bei der Einreichung zu bestätigen und darf nicht in die wissenschaftliche Arbeit eingearbeitet werden.
Einreichung der Masterarbeit
Abschlussarbeiten sind nur noch elektronisch einzureichen. Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer kann zusätzlich einen Ausdruck Ihrer Masterarbeit verlangen. Dieser Ausdruck ist direkt bei Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer abzugeben.
Schritt 1: Elektronische Einreichung in UNIGRAZonline
- Punkt „Meine Abschlussarbeiten“ auf Ihrer Visitenkarte
- Füllen Sie alle Pflichtfelder aus
Beim Erfassen des Titels der Arbeit darf kein Zeilenwechsel verwendet werden (Eingabe-, Enter- bzw. Return-Taste) – dies führt zu Problemen bei der Datenübergabe. - Eingabe der Abstracts in Deutsch und Englisch (mind. 1.700 bis max. 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
- Eidesstattliche Erklärung zustimmen
- Upload des Volltexts der Arbeit als PDF-A
Die Dateigröße der PDF-Datei darf max. 40 MB betragen. - Button „Jetzt einreichen“ klicken (eine Abänderung ist nicht mehr möglich)
- Ihre/Ihr Betreuer:in erhält eine automatisierte Verständigung für die Freigabe der Abstracts.
- Antrag auf Sperre der Masterarbeit (falls erforderlich)
Dieser Antrag ist vor der elektronischen Einreichung der Arbeit in UNIGRAZonline durch die/den jeweilige/n Betreuer:in zu genehmigen. Das Formular ist per E-Mail an das Dekanat zu senden.
Schritt 2: Plagiatsüberprüfung
Ihre Abschlussarbeit wird nach der elektronischen Einreichung einer Plagiatsprüfung unterzogen.
Für das Masterstudium Wirtschaftspädagogik gilt:
Nach der elektronischen Einreichung in UNIGRAZonline ist ein ausgedrucktes, fest gebundenes Exemplar der Masterarbeit am Institut für Wirtschaftspädagogik abzugeben.
Für das Masterstudium Computational Social Systems gilt:
Nach erfolgreicher elektronischer Einreichung Ihrer Masterarbeit über UNIGRAZonline müssen Sie Ihre Arbeit auch über TUGRAZonline einreichen. Bitte informieren Sie sich im Dekanat der Faculty of Computer Science and Biomedical Engineering.
Fristen
Die Betreuerin/der Betreuer hat die Arbeit innerhalb von zwei Monaten ab der Einreichung zu beurteilen.
Der Zeitraum zwischen der Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit und der das Studium abschließenden Prüfung bzw. dem Studienabschluss darf vier Wochen nicht unterschreiten.
Wird das Studium mit einer das Studium abschließenden Prüfung beendet, so kann diese frühestens zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens beim Prüfungsamt oder dem Dekanat absolviert werden.