Institut für Unternehmensrechnung und Steuerlehre
Ida Moshammer
BSc MSc
Masterstudium Betriebswirtschaftslehre
Institut für Unternehmensrechnung und Steuerlehre
Betreuerin:
assoz. Prof. Dr.
Silke Rünger
Praktische Herausforderungen des Mitteilungs- und Selbstberechnungssystems der österreichischen Immobilienertragssteuer
Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 wurde in Österreich eine Immobilienertragsteuer (ImmoESt) iHv 25 % (nunmehr 30 %) eingeführt, die seit dem 01.01.2013 zwingend durch Notar:innen oder Rechtsanwält:innen zu berechnen und entrichten ist. Da diese bereits für die Abwicklung der Grunderwerbsteuer (GrESt) zuständig waren, ging der Gesetzgeber davon aus, dass das neue Erhebungssystem reibungslos funktionieren würde. Die Standesvertretungen warnten jedoch, dass die ImmoESt nicht nur deutlich komplexer sei als die GrESt, sondern auch eine erheblich aufwendigere Sachverhaltsermittlung erfordere. Eine fehlerfreie Berechnung sei für Parteienvertreter:innen daher nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Um zu prüfen, ob die anfängliche Kritik berechtigt war, wurden zwischen September und Dezember 2024 Interviews mit österreichischen Notar:innen geführt. Dabei zeigte sich, dass bereits das Sammeln der relevanten Unterlagen ein aufwendiges Unterfangen ist. Oftmals wissen Verkäufer:innen nicht, welche Dokumente benötigt werden, sodass Parteienvertreter:innen die Unterlagen selbst beschaffen müssen. Auch die Steuerberechnung ist komplex und zeitaufwendig, weshalb sie häufig an Steuerberater:innen ausgelagert wird. Hauptgrund hierfür sind wirtschaftliche Erwägungen, da der Arbeitsaufwand meist nicht angemessen vergütet wird. Inhaltliche Unsicherheiten verstärken diesen Trend. Doch auch Steuerberater:innen stoßen bei komplexen Fällen mitunter an ihre Grenzen. Notar:innen bleiben damit nur wenige Anlaufstellen, zumal weder die Behörden noch die Berufsvertretungen spezialisierte Ansprechpartner:innen für ImmoESt-Fragen bieten. Obwohl das Erhebungssystem von den Befragten als belastend empfunden wird, erkennen sie auch dessen Vorteile an. Eine Übertragung ihrer Aufgaben auf andere Berufsgruppen wird mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen fordern sie bessere Rahmenbedingungen, etwa durch verlässliche Unterstützungsangebote oder erleichterten Zugang zu grundstücksbezogenen Daten.